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Bestattungen Richter in Haltern: Die Hinterbliebenen entlasten

Die Bestatter Ingo und Stefan Richter geben Tipps, worauf im Fall der Fälle zu achten ist und was man idealerweise schon zu Lebzeiten regeln sollte.

Große Hilfe im Trauerfall: Ingo (r.) und Stefan Richter unterstützen Hinterbliebene gern. FOTO BIANCA MUNKER

Über den Tod sprechen die Deutschen nicht gern, aber Leben und Tod sind untrennbar miteinander verbunden. Was ist nach einem Todesfall zu beachten? Die Bestatter Ingo und Stefan Richter geben gern Anregungen zur Unterstützung.

Erste Schritte: Ist der Angehörige zu Hause verstorben, gilt der erste Anruf der Hausärztin oder dem Hausarzt. Die Mediziner müssen den Tod bescheinigen. Der Bestatter muss innerhalb von 36 Stunden benachrichtigt werden. In der Regel geschieht die Kontaktaufnahme früher. „Oft erhalten wir zeitgleich einen Anruf“, sagt Ingo Richter. Ist die Person im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, wird die Todesfeststellung meist von dort aus veranlasst.

Die Bestatter: Ingo und Stefan Richter können nach Benachrichtigung viele der nötigen Schritte veranlassen oder diese zum Teil übernehmen, ganz wie die Hinterbliebenen das wünschen. „Da sind wir flexibel. Im Vorgespräch klären wir die Wünsche der verstorbenen Person ab. Hat sie etwas über die bevorzugte Art der Bestattung gesagt? Wie und wo soll die Trauerfeier stattfinden, welche Musik soll gespielt werden und besteht der Wunsch, etwas Persönliches zur Trauerfeier beizutragen?“, erklärt Ingo Richter. Auch die Erstellung von Drucksachen oder der Traueranzeige kann Bestattungen Richter übernehmen. Die Bestatter können Kontakt mit einem Trauerredner oder zur Kirche aufnehmen. „Das übernehmen wir gern für die Familie“, sagt Stefan Richter. Er appelliert: „Sprechen Sie solche Vorstellungen und Wünsche zeitig mit Ihren Angehörigen ab. Das entlastet die Hinterbliebenen in der schwierigen Trauersituation.“

Vorsorgevollmacht: „Wir können nur jedem raten, sich Zeit dafür zu nehmen“, betont Ingo Richter. Als Bestatter hat er Schicksale erlebt, in denen Angehörigen nach einem Unfall oder der Erkrankung ihrer Liebsten die Hände gebunden waren. Kann jemand nicht mehr selbst entscheiden, setzt das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer ein.

Testament: „Achtung, persönliche Wünsche, zum Beispiel über die Art der Bestattung, gehören nicht ins Testament, dann kann es zu spät sein“, verdeutlicht Ingo Richter. Über weitere Dinge, die in Hinblick auf ein Testament zu beachten sind, informiert er gern.

Bestattungsvorsorge: „Dafür kann ich nur immer wieder werben,“ macht Stefan Richter klar. In einem Vorsorgedokument können wichtige Informationen hinterlegt und Wünsche formuliert werden. Finanziell absichern lässt sich der Sterbefall mit einer Sterbegeldversicherung oder durch Anlage eines Vorsorgevertrags bei der Deutschen Bestattungs-Treuhand AG über das Bestattungsunternehmen. Er nennt abschließend ein wichtiges Detail: „Bei Pflegebedürftigkeit geht es schnell ans Ersparte, bis auf 10.000 Euro Schonbetrag bleibt einem nichts mehr. Jedoch kann man die geplanten Bestattungskosten für eine standesgemäße Beisetzung in einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag über uns als Bestattungsunternehmen noch zusätzlich sichern, um seine Angehörigen mit den Kosten einer Bestattung nicht zu belasten.“

Info: Ingo Richter stammt aus einer Bestatterfamilie. Der geprüfte Bestatter führt seit 2018 Bestattungen Richter gemeinsam mit Stefan Richter an der Weseler Straße 50 in Haltern.