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Vor Frostschäden schützen

Nicht nur draußen kann Eis zu Gefahr werden, auch Wasserleitungen können einfrieren. Wie man am besten vorbeugt, was zu tun ist, wenn es doch passiert, erklären Experten.

Foto: dpa

In den Wintermonaten können unzureichend gedämmte Wasserleitungen einfrieren und platzen, so dass kein Wasser mehr aus dem Hahn kommt. Darauf weist der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hin. Insgesamt verursachen eingefrorene Wasserleitungen laut Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr durchschnittlich bis zu 32.000 versicherte Schäden in Deutschland.

Aber soweit muss es nicht kommen. Hier sind die Tipps zum Finden und Schützen gefährdeter Leitungen:

Eine Frage der Dämmung und der Heizung

Ausreichend heizen, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern - das gilt insbesondere für wenig genutzte Räume wie Keller-, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WCs. Das Heizungsventil sollte niemals vollständig geschlossen werden, heißt es vom GDV.

Check: Sind die Leitungen ausreichend gedämmt? Der VDI empfiehlt, Wasserleitungen nicht nur mit Isoliermaterial zu dämmen, sondern gegebenenfalls in kältegefährdeten Bereichen auch eine Rohrbegleitheizung zu installieren. Sie verhindert das Einfrieren von Wasserleitungen, erfordert jedoch einen gewissen Energieverbrauch.

Der Frostwächter bietet keinen Schutz für die Rohre

Die Frostschutzstellung (Stern-Markierung) am Heizkörperventil bietet nur bedingten Schutz. Während sie die Heizkörper selbst vor Frost schützt, sind die Rohre immer noch gefährdet, insbesondere wenn sie weiter entfernt vom Heizkörper verlaufen.

Wasserleitungen leeren: Leitungen, die im Außenbereich oder in dauerhaft unbeheizten Räumen verlaufen, sollten von der Wasserzufuhr getrennt und entleert werden, um Frostschäden zu verhindern. Auch das Abdichten von Fenstern oder Außentüren, kann verhindern, dass Wasserleitungen einfrieren. Besonders Kellerfenster sind eine häufige Schwachstelle.

Und wenn es doch einfriert?

Wenn Leitungen schon eingefroren sind, rät Thomas Wollstein vom VDI dazu, die betroffenen Leitungsteile abzudrehen. Ist das nicht möglich, dreht man den Haupthahn zu.

Sind trotz Vorsorge Leitungen eingefroren, greift die Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen, so der GDV. Dazu zählen Schäden an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen. Reparaturen müssen laut VDI von Fachpersonal erledigt werden. Text: dpa