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SCHUTZ VOR ELEMENTARSCHÄDEN

In Sachen Starkregen und Überschwemmung fehlt es Hausbesitzern wie Mietern oft am nötigen Versicherungsschutz. Das kann sich als TEURER FEHLER erweisen.

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Blauer Himmel, pralle Sonne - das ist die eine Seite des Sommers. Die andere: Gerade nach einer Hitzewelle ist ab Juni bis weit in den August hinein das Risiko hoch, dass es zu Starkregen kommt und innerhalb kürzester Zeit große Niederschlagsmengen fallen. Vollgelaufene Keller und Wasserschäden innerhalb der Wohnung oder in Nebengebäuden wie Schuppen oder Garagen können die Folge sein.

Doch viele unterschätzen das Risiko. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist jeder zweite Hausbesitzer in Deutschland nicht gegen Starkregen und Übeschwemmung versichert. Auch Mieterinnen und Mieter sind oft nicht ausreichend abgesichert. Aber wie müssen Wohngebäude- und Hausratversicherung gestaltet sein, damit Betroffene eines Unwetters nicht auf den Schäden sitzen bleiben? Wir klären die drängendsten Fragen.

Kommen Wohngebäudeund Hausratversicherung nicht immer für Schäden durch Starkregen auf?

Nein. „Wohngebäude- und Hausratversicherungen zahlen nur für Leitungswasserschäden“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sollen Schäden durch Starkregen versichert sein, braucht man eine Elementarschadenversicherung als Zusatz. Diese gibt es für beide Versicherungsarten.

Der Elementar-Zusatz zur Wohngebäudeversicherung kommt für Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden im Fall von Starkregen auf. „Dazu gehören auch die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, der eventuelle Abriss und der Neubau“, zählt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach auf.

Die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Mietausfälle können ebenfalls übernommen werden, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein. Die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung ersetzt der Versicherer zu aktuellen Preisen - „auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude“, so Käfer-Rohrbach. Die um Elementarschäden erweiterte Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für irreparables und die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar. Oder aber eine Wertminderung bei beschädigten, aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Wie beurteilen Versicherer das Risiko eines Hochwassers durch Starkregen am Wohnort des Versicherten?

Um die Überschwemmungen von Flüssen und Gewässern risikogerecht kalkulieren zu können, haben die deutschen Versicherer das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt.

Bis 2022 wurden nach GDV-Angaben über 22 Millionen Adresskoordinaten eingespeist.

Das ZÜRS-System ordnet die Adressen in vier Zonen ein. Die Gefährdungsklasse 1 ist am wenigsten, die Gefährdungsklasse 4 am meisten gefährdet. „Nach der Gefährdungsklasse richtet sich der Beitrag“, sagt Verbraucherschützerin Klug. In Gefährdungsklasse 4 ist der Beitrag nahezu unbezahlbar und eine Absicherung des Elementarschadenrisikos damit faktisch nicht möglich.

Allerdings: In den zurückliegenden Jahren wurden immer mehr Adresskoordinaten ins ZÜRS-System eingespeist. „Genauere Daten führen stets zu einer besseren Versicherbarkeit“, sagt Anja Käfer-Rohrbach. Galten ihr zufolge im Jahr 2002 noch rund 10 Prozent der Flächen als Hochrisikogebiet (ZÜRS-Zone 4), lag der Wert im Jahr 2008 nur noch bei 1,7 Prozent. Im laufenden Jahr ist die ZÜRS-Zone 4 auf etwa 0,4 Prozent geschrumpft.

Wie kann man als Verbraucherin oder Verbraucher erfahren, zu welcher Gefährdungsklasse die eigene Immobilie gehört?

Eine ZÜRS-Einschätzung können Hausbesitzer bei ihrem Wohngebäudeversicherer anfragen. Weitere Infos gibt es bei der Gemeinde, etwa beim Bauamt, oder bei der zuständigen Wasserbehörde.

Selbstständig und von zu Hause aus können Hausbesitzerinnen und Mieter zudem im Naturgefahren-Check des GDV prüfen, wie gefährdet das Wohnhaus am jeweiligen Standort in Sachen Hochwasser und Starkregen ist. Dort erfahren Interessierte auch, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit an ihrem Wohnort verursacht haben.

Sollten sich auch Mieterinnen und Mieter in Sachen Starkregen absichern?

Besser wäre es. Auch Mieterinnen und Mieter müssen laut Käfer-Rohrbach damit rechnen, dass extreme Wetterlagen und damit verbundene Schäden künftig häufiger auftreten“. Bestehende Verträge lassen sich um den Elementarzusatz erweitern. Das ergibt aus Sicht von Verbraucherschützerin Klug Sinn, wenn man wertvolle Dinge im Keller oder Erdgeschoss aufbewahrt. „Aber Achtung: Die Sachen müssen im Kellerbereich mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden aufbewahrt werden“, sagt Klug. Für die Schäden am Wohngebäude ist der Vermieter zuständig.

Wie müssen Versicherte im Schadenfall vorgehen?

Melden Sie die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer - noch bevor an Sie Aufträge Handwerksbetriebe vergeben. Mieterinnen und Mieter sollten sich im Schadenfall schnell an ihren Vermieter wenden.

Sorgen Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer dafür, dass der Schaden nicht noch größer wird: Dichten Sie zum Beispiel zerstörte Fenster provisorisch ab, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Räumen Sie herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen möglichst weg. Dokumentieren Sie den Schaden mithilfe von Fotos oder Videos.

Für die Schadenregulierung können zum Beispiel Kaufbelege nützlich sein. Dokumente wie diese können am besten belegen, welche Wertgegenstände im Haus waren, wann diese gekauft wurden und was sie Wert waren.

Was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sonst noch zum Elementarschadenzusatz bei Wohngebäude- und Hausratversicherung wissen?

Durch Sturmfluten verursachte Schäden können laut Sandra Klug nicht abgesichert werden. Ebenso wie Schäden, die durch seichtere tage- und wochenlange Regenfälle entstehen, wenn der Boden keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen kann und das Wasser in den Keller läuft.

Und: Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert - für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ein unerkanntes Risiko. Text/Foto dpa