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UMTAUSCH UND WIDERRUF

Kann man Sofas zurückgeben? Die Möbelindustrie erklärt die Rechte der Käufer.

Foto dpa

Ein Sofa ist nun mal kein Schuh. Gefällt es einem nach dem Kauf doch nicht, kann man es nicht so einfach wieder zurück in den Laden tragen und umtauschen. Rechtlich gesehen aber hat man den Anspruch darauf – unter bestimmten Umständen: 

Das Möbel gefällt nicht? Auch für solche Produkte gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht beim Onlinekauf. Der Widerruf muss also spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware erfolgen und diese muss zurückgesendet werden, heißt es vom Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM). 

Die Frist verlängert sich allerdings, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß auf das Widerrufsrecht hinweist. Dann hat der Käufer zwölf Monate plus die üblichen 14 Tage Zeit für einen Widerruf. 

Es gibt aber Ausnahmen für das Widerrufsrecht, zu denen individuell angefertigte Waren zählen (Paragraf 312 g Abs. 2 BGB). Bei Sofas kann das wichtig sein, denn viele Sitzlandschaften kann man individuell zusammenstellen lassen – angefangen vom Wunschstoff über die Lieblingsfarbe bis hin zu den Maßen, die ins eigene Wohnzimmer passen. Ob es sich bei bestimmten Sofas um individuell produzierte Ware handelt oder nicht, entscheiden laut VDM im Zweifel die Gerichte. 

Der Käufer, wenn der Unternehmer ihn ordnungsgemäß davon unterrichtet hat, so der VDM. 

Es sie denn, das Unternehmen bietet an, die Kosten zu übernehmen. Es gibt noch eine Ausnahme, erklärt die juristische Abteilung des Verbands der Deutschen Möbelindustrie: Der Unternehmer sei verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn diese in die Wohnräume des Käufers geliefert wurde und so beschaffen ist, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden kann.

Anders sieht es rechtlich übrigens aus, wenn das Möbel einen Mangel hat. Dann kann man die Gewährleistung einfordern. Sie ist gesetzlich garantiert, und man hat bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Zeit, einen defekten Artikel zu reklamieren. Bei Gewährleistung muss laut VDM grundsätzlich der Verkäufer die Rücksendungskosten tragen. 

Für Möbel, die im sogenannten stationären Handel wie einem Einrichtungshaus gekauft wurden, besteht kein generelles Umtausch-, Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Es sei denn, es wurde im Kaufvertrag vereinbart. 

Im Fall von Mängeln hat der Käufer aber auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Man kann also den Verkäufer auffordern, Mängel zu beheben oder ein mangelfreies Sofa nachzuliefern. Gelingt dies nicht, kann der Käufer laut VDM den Preis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. dpa