Ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um die Gas- oder Öl-Heizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen? Vor dieser Frage stehen Eigentümer älterer Eigenheime. Nicht nur die aktuellen Förderkonditionen machen den Austausch attraktiv, auch Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz sprechen für die Wärmepumpe. Aus einer Kilowattstunde Strom können die Systeme drei bis fünf Kilowattstunden Wärmeenergie gewinnen, bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beispielsweise dient dazu die Umgebungsluft. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) untersuchte den Einsatz von Wärmepumpen in bis zu 150 Jahre alten Bestandsgebäuden. Das Ergebnis: Auch im Altbau heizen Wärmepumpen deutlich effizienter als Gasheizungen, verbunden mit einer erheblichen CO₂-Einsparung.
Einfacher und wirtschaftlicher Umstieg
Umfangreiche und kostspielige Umbauten sind in der Regel nicht zu befürchten. „Rund 80 Prozent der Bestandsgebäude lassen sich ohne weiteres mit einer Wärmepumpe ausstatten“, erklärt Experte Henning Schulz. Ausschlaggebend ist die erforderliche maximale Vorlauftemperatur der Heizung: Liegt sie bei bis zu 65 Grad Celsius, kann die Wärmepumpe bedenkenlos eingesetzt werden. Moderne Geräte können auch bis zu 70 oder sogar 75 Grad bereitstellen. „Ergänzend können für einen wirtschaftlichen Betrieb einzelne Maßnahmen sinnvoll sein, zum Beispiel der Tausch einzelner Heizkörper gegen Niedertemperaturheizkörper“, so Schulz weiter.
Stichwort Wirtschaftlichkeit: Gerade im Hinblick auf die Anschaffung herrschen bei Verbrauchern häufig Bedenken, dass Wärmepumpen zu teuer sind – doch die Preise werden meist überschätzt.
Keine Fördergelder verschenken
Zudem sind die staatlichen Förderbedingungen attraktiv: Grundsätzlich übernimmt die KfW bei jeder Wärmepumpe, die im Zuge einer Heizungssanierung eingebaut wird, 30 Prozent der Kosten. Weitere 20 Prozent kommen hinzu, wenn es sich bei der alten Anlage um eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung handelt – oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Dieser Geschwindigkeits-Klimabonus wird bis 2028 gewährt.
Außerdem gibt es einkommensabhängige Zuschüsse, sodass der Höchstfördersatz 70 Prozent beträgt. Dabei sind die förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus auf maximal 30.000 Euro begrenzt.
Text: djd