SPAREN BEGINNT AN DER FASSADE Anzeige

NEUES LEBEN IN ÄLTEREN HÄUSERN

So lässt sich die Modernisierung einer geerbten Immobilie finanzieren.

Foto djd/Dr. Klein Privatkunden/Getty Images
Foto djd/Dr. Klein Privatkunden/Getty Images

Eine Immobilie zu erben, bringt gemischte Gefühle mit sich. Zur Trauer über den Verlust gesellt sich die Freude, einen Familienbesitz erhalten zu können. Das ist allerdings nicht selten mit einem hohen Modernisierungsaufwand verbunden: Wenn die Immobilie nicht den gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Anforderungen entspricht, muss so einiges erneuert werden. Nicht jeder besitzt dafür ausreichend Eigenkapital oder kann sich das benötigte Geld privat leihen - dann ist ein Darlehen gefragt. Erben stehen dabei verschiedene Finanzierungswege offen.

Mit einem Bausparvertrag können Erben die gesetzlichen Modernisierungsauflagen meist gut erfüllen. Allerdings ist vor allem für größere Summen eine langfristige Planung vonnöten, sieben bis zehn Jahre sind ein passender Ansparhorizont. „Wer weiß, dass er später einmal das Haus der Eltern erbt, sollte frühzeitig mit dem Sparen beginnen.

Oder andersherum: Wenn Eltern ihren Kindern eine unkomplizierte Übernahme des Hauses ermöglichen können und wollen, ist ein Bausparvertrag auch für sie eine Option“, erklärt Dorothee Stattrop, Finanzierungsspezialistin bei Dr. Klein in Krefeld. Die Nutzung ist flexibel: Entweder verwenden die Eltern den Bausparvertrag selbst, übertragen ihn ganz an die Kinder oder behalten das Ersparte und vererben lediglich den Bausparkredit.

Modernisierungsdarlehen: Zweckgebunden und zeitnah

Wer nicht so viel Zeit hat, ist mit einem Modernisierungskredit gut beraten. Voraussetzung: Kreditnehmer müssen nachweisen, dass ihnen die Immobilie wirklich gehört. „Die Zinsen sind günstiger als bei einem herkömmlichen Ratenkredit“, weiß Dorothe Stattrop. „Zudem ist das Modernisierungsdarlehen schnell und unbürokratisch - das Geld ist in der Regel innerhalb weniger Tage auf dem Konto und bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ist auch kein Grundbucheintrag notwendig.“

Bei größeren Sanierungsvorhaben summieren sich die Ausgaben schnell auf mehr als 50.000 Euro - dann kann sich eine Baufinanzierung lohnen. Wenn die geerbte Immobilie weitgehend abbezahlt ist, kann sie neu beliehen werden, damit das notwendige Kapital zur Verfügung steht. Die Zinsen bei dieser Variante sind günstiger als beim Modernisierungsdarlehen, dafür muss der Kredit aber im Grundbuch eingetragen werden. Die Laufzeit lässt sich frei wählen, auch bei der Tilgung haben Darlehensnehmer Spielraum.

Welche Variante die beste Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab: vom Vorhaben, dem finanziellen Hintergrund und vom Zeithorizont. Eine neutrale Beratung ist daher wichtig, zumal sich die Angebote der Banken zum Teil deutlich unterscheiden. Text djd / Foto djd/Dr. Klein Privatkunden/Getty Images